Infos

Sie haben einen anerkannten Pflegegrad (1-5)?

Sie werden zuhause gepflegt?

Dann haben Sie Anspruch auf den Entlastungsbetrag nach §45 b Sozialgesetzbuch (SGB XI)

Was heißt das konkret?

Sie haben 125 Euro/ Monat zur Verfügung.

Dieses Geld wird nicht ausgezahlt, aber Sie können es verwenden, um z.B. unsere Angebote wahrzunehmen.

Dabei ist es wichtig zu wissen, dass der Restbetrag auf den nächsten Monat übertragen wird, wenn Sie den Betrag nicht voll ausschöpfen.

Bis zum 30. Juni des nächsten Jahres können Sie dann die aufgelaufenen Restbeträge nutzen.

Wir können Sie im Alltag unterstützen, sei es bei Arztbesuchen, Ausflügen in die nähere Umgebung und geselligen Kaffeerunden, beim Einkaufen, beim Spazierengehen, mit kreativen Angeboten oder mit Gesprächen, wenn Ihnen die Decke auf den Kopf fällt- 

Wir vom Kreativmobil Elli sind von der Stadt Brandenburg an der Havel, vom Havelland und von Potsdam- Mark .als Anbieter von Entlastungsangeboten anerkannt und haben langjährige Erfahrung im Pflege- wie auch Betreuungsbereich.

Rufen Sie uns an, wir beantworten gerne alle Ihre Fragen.

Sagen Sie uns, was Sie brauchen und wir werden unser Möglichstes tun, um Sie in Ihrem Alltag zu unterstützen und zu entlasten.

Wir können direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen, dies erspart Ihnen den Stress, jeden Monat Belege und Nachweise nachzureichen.

Zudem können über die Verhinderungspflege nach § 39 abrechnen. Wenn der pflegende Angehörige verhindert ist, können über diesen Topf der Pflegeversicherung Leistungen bei uns gebucht und dann bei der Kasse abgerechnet werden.

Wir sind für Sie da, scheuen Sie sich nicht, unser Angebote anzunehmen, um sich im Alltag zu entlasten.

Sie erreichen uns unter

0172-3227597, Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00-16.00 Uhr.

Zur Zeit noch in der Mötzower Landstraße 41.

Wir kommen gerne zu Ihnen nach Hause!

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